Ein­spruch!

Senden Sie mir Ihren Buß­geld­bescheid!

Ein Drittel der ausgestellten Buß­geld­be­scheide sind fehlerhaft und bieten die Möglichkeit, juristisch vorzugehen zu können. Nur wenige Informationen sind zur kostenlosen, juristischen Ersteinschätzung erforderlich:

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Meine Bürozeiten sind in der Regel

Montag bis Donnerstag von 830 bis 1730 Uhr

Freitag von 830 bis 1600 Uhr.

+49 (0)40 - 32 51 31 84

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Senden Sie den Anhörungsbogen bzw. den Bußgeldbescheid:

per Email an:rechtsanwalt@husung-reinbek.de

per Post an:
Rechtsanwalt Ralph Husung
Kreutzkamp 3a
21465 Reinbek

oder per Fax an: 040 – 32 51 31 81

Ju­ristische Prü­fung des Buß­geld­be­scheid

Nach Prüfung des Buß­geld­be­scheids bzw. des Anhörungsbogens, nehme ich Kontakt mit Ihnen auf. Ich erläutere Ihnen meine juristische Ersteinschätzung hinsichtlich eines möglichen Vorgehens gegen den Buß­geld­be­scheid.

Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten.

Erscheint ein Vorgehen gegen den erhobenen Vorwurf erfolgversprechend, leite ich dann ‐bei einer Beauftragung durch Sie‐ unverzüglich die nötigen rechtlichen Schritte ein, um den gegen Sie erhobenen Vorwurf zu entkräften, oder abzumildern.

Durch eine nur Rechtsanwälten mögliche Einsichtnahme in die Behördenakte, kann der Ihnen vorgeworfene Verstoß geprüft und Fehlerquellen ermittelt werden.

Bei Bedarf arbeite ich bei einem Ihnen vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß mit Sachverständigen zusammen, um die Richtigkeit der polizeilichen Messung zu überprüfen. Bei der Verhängung eines Fahrverbotes bestehen unter definierten Umständen realistische Aussichten, dies zu vermeiden.

Durch die Einholung einer Auskunft aus dem Fahr­eig­nungs­re­gis­ter (FAER), kann nach einer Prüfung von eventuellen Voreintragungen, die Verwertbarkeit für den aktuell erhobenen Vorwurf überprüft werden.

Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­sicher­ung

Meine Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen den Buß­geld­be­scheid ist immer kostenfrei für Sie.

Entscheiden Sie sich nach meiner Beratung gegen den Buß­geld­be­scheid vorzugehen, übernimmt ihre Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­sich­er­ung regelmäßig die Kosten für eine anwaltliche Vertretung durch mich. Die Fallbearbeitung ist dann für Sie kostenfrei.

Haben Sie eine Selbstbeteiligung mit ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart, ist nur diese von Ihnen zu übernehmen.

Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, erläutere ich Ihnen gerne die für meine anwaltliche Tätigkeit anfallenden Gebühren nach dem Rechts­an­walts­ver­gütungs­ge­setz (RVG).

Was führt zu ei­nem Buß­geld­ver­fahr­en?

Wenn Sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten und z.B. während Sie Fahren ein Handy benutzen, oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten und dieser verkehrsrechtliche Verstoß z.B mittels Ge­schwin­dig­keits­mes­sung durch ein Radargerät, oder in anderer Form zur Kenntnis der entsprechenden Stelle, wie z.B der Polizei gelangt sind, dann wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet.

Welche Kon­se­quen­zen kann ein Buß­geld­ver­fahr­en für Sie ha­ben?

Ein Bußgeldverfahren kann z.B. Abstandsverstöße, unerlaubte Handynutzung, Fahren unter Alkoholeinfluss, Verstöße gegen Geschwindigkeitsregeln, oder Ähnliches betreffen.
Diese Verstöße werden mit Geldbußen, Fahrverboten und auch Punkten im Verkehrsregister (FAER) geahndet.

Wenn es richtig "dicke" kommt, dann werden Ihnen Kombinationen aus verschiedenen Verstößen vorgeworfen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist äußerst unangenehm, kann für einen Berufskraftfahrer existenzbedrohend sein.

Wenn Sie wiederholt geblitzt werden, dann addieren sich Ihre Punkte im Flensburger Register auf. Wenn Ihr Konto 8 Punkte erreicht hat, dann wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Wenn Sie ein "Wiederholungstäter" sind, dann kann gegen Sie auch die allseits gefürchtet Maßnahme, die sog. MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, im Volksmund "Idiotentest" genannt), verhängt werden.

Eine MPU kostet einige Hundert Euro:*

wegen Punkten oder Straftat(en) im Straßenverkehrca. 350,- Euro
wegen Punkten und Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehrca. 580,- Euro
wegen Drogenauffälligkeit im Straßenverkehrca. 560,- Euro
wegen Drogenauffälligkeit und Punkten im Straßenverkehrca. 730,- Euro
*) Alle Angaben sind Näherungswerte und ohne Gewähr. Diese Werte sollen Ihnen nur eine Größenordnung vermitteln.

Es geht noch schlim­mer: Er­zwing­ungs­haft

Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, dann können Sie mit einer sog. Erzwingungshaft dazu gezwungen werden.
Die Erzwingungshaft ist keine Strafe, sondern ein sog. Beugemittel. Die Voraussetzungen für dieses Mittel sind §96 OWiG festgeschrieben.
Die Erzwingungshaft kann bis zu sechs Wochen dauern, wenn Sie bereits mehrere Bußgelder nicht bezahlt haben maximal drei Monate.

DerAufenthalt in Erzwingungshaft hat Sie aber nicht davon entbunden, die Bußgelder zu bezahlen! Es ist also nicht möglich (und auch nicht zu empfehlen), Ihre Schulden in Erzwingungshaft abzusitzen!

Bezahlen müssen Sie in jedem Falle. Daher kümmern Sie sich am besten jetzt um eine Lösung! Rufen Sie mich an:

Feh­ler­haf­te Buß­geld­ver­fahren

Von den ca. 4.5 Millionen Ord­nungs­wid­rig­keiten und den daraus resultierenden Bußgeldverfahren, sind ungefähr 30% fehlerhaft, also ungefähr 1.5 Millionen! Das ist eine immens große Anzahl und bietet die Möglichkeit, dass ein Einspruch schon aufgrund eines Fehlers des ausgestellten Buß­geld­be­scheids erfolgreich sein kann, neben der inhaltlichen Klärung des Sachverhalts und den sich ggf. ergebenen Möglichkeiten.

Häufige Fehler im Buß­geld­be­scheiden sind z.B. Messfehler, oder das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung.

Im §66 OWiG ist festgelegt, welchen Angaben in einem Buß­geld­be­scheid vorhanden sein müssen. Fehlt eine dieser Angaben, oder entspricht diese nicht der geforderten Form, kann ein Einspruch gegen den Buß­geld­be­scheid möglicherweise Erfolg haben.

Tech­nische Feh­ler in Buß­geld­ver­fahr­en

Messfehler bei Ge­schwin­dig­keits­mes­sungen sind keine Seltenheit. Es wurden sogar Blitzgeräte aus dem Verkehr gezogen, weil diese reihenweise Falschmessungen produzierten und tausende fehlerhafte Bußgeldverfahren versendet worden sind (Stichwort: Blitzer-Skandal um Leivtec XV3).

Aber auch wenn das Gerät korrekt arbeitet, kann es z.B. aufgrund von Fehlbedienungen zu Fehlern kommen, oder eine fehlende Eichung des Geräts machen die Ge­schwin­dig­keits­mes­sung unbrauchbar bzw. juristisch angreifbar.

Form­fehler in Buß­geld­ver­fahr­en

Ein Buß­geld­be­scheid hat einen sog. Formfehler, wenn es nicht den Festlegungen des Paragraphen 66 des Ord­nungs­wid­rig­keitengesetz (OWiG) gerecht wird. In diesem Paragraphen werden alle notwendigen Bestandteile aufgelistet, die in einem Buß­geld­be­scheid vorhanden sein müssen.

Wenn auch nur einer dieser Bestandteile nicht, oder in falscher Form im Bußgeldbscheid vorhanden ist, dann sollten Sie Einspruch innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist einlegen. Nur wenige Informationen sind zur kostenlosen juristischen Ersteinschätzung erforderlich:

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Montag bis Donnerstag von 830 bis 1730 Uhr

Freitag von 830 bis 1600 Uhr.

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Buß­geld­ka­ta­log

Tempolimits sind in Deutschland klar geregelt. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind in § 3 der StVO festgelegt.
Im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog ist festgehalten, welche Sanktionen Autofahrer für die verschiedenen Verstöße zu erwarten haben.

Wenn Sie z.B. in einer 30ziger Zone geblitzt werden, weil Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, kann dies durch verschiedene Sanktionen geahndet werden. Eine Geldbuße, ein Eintrag von Punkten im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter in Flensburg (FAER), ein zeitliches Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis: "Lappen weg".

Zahlen im Überblick

Im FAER registrierte Personen am 1. Januar 2020ca. 11 Millionen
Im FAER registrierte Personen am 1. Januar 2021ca. 11 Millionen
Registrierte Zuwiderhandlungen im Jahr 2019:
Straftatenca. 260 Tausend
darunter
Alkoholverstößeca. 80 Tausend
Drogenverstößeca. 4 Tausend
Unfallfluchtca. 36 Tausend
Kraftfahrzeugrennen408
Ord­nungs­wid­rig­keitenca. 4.5 Millionen
darunter
Alkoholverstößeca. 36 Tausend
Drogenverstößeca. 42 Tausend
Nutzung von Radarwarngeräten659
Handyverstöße (Aufnahme und Nutzung mobiler Endgeräte)ca. 440 Tausend
Rotlichtverstößeca. 320 Tausend
Häufigste Ord­nungs­wid­rig­keit der MännerGeschwindigkeitsverstöße ca. 2.3 Millionen
Häufigste Ord­nungs­wid­rig­keit der FrauenGeschwindigkeitsverstöße (ca. 670 Tausend)
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)